Die Sonderkommission Mindestentgelt (SOKOM) ist für die Überprüfung der Einhaltung der Tariftreueerklärung, welche Unternehmen bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags über Bau- und Dienstleistungen im Land Bremen verpflichtend abzugeben haben, zuständig. Die einzelnen Aufgaben und Zuständigkeiten der SOKOM sind in der Mindestentgeltkontrollverordnung geregelt.
Im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten führt die SOKOM stichprobenartig Vor-Ort-Kontrollen durch. Dabei werden die angetroffenen Personen zu ihren Arbeits- und Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Kontrollverfahrens ist die Einsichtnahme in alle für die Tatsachenermittlung relevanten Unterlagen der kontrollierten Unternehmen.
Im Falle festgestellter Verstöße gegen die Tariftreueerklärung spricht die SOKOM dem jeweiligen öffentlichen Auftraggeber gegenüber Empfehlungen für vertragliche Sanktionen aus.
Überdies arbeitet die SOKOM im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung mit den Behörden der Zollverwaltung des Bundes sowie anderen öffentlichen Stellen zusammen.
Zu ihren Tätigkeiten legt die SOKOM dem Senat alle zwei Jahre einen Bericht vor.
Den aktuellen Tätigkeitsbericht finden Sie hier: Tätigkeitsbericht 2023 (pdf, 301 KB)
Tätigkeitsberichte aus vorhergehenden Jahren finden Sie hier.
Die Vergabe öffentlicher Aufträge über Bau- und Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich der Mindestentgeltkontrollverordnung fallen, sind von den öffentlichen Auftraggebern über eine Vergabemeldung an die SOKOM mitzuteilen. Davon erfasst sind derzeit alle öffentlichen Aufträge über Bau- und freiberufliche Leistungen mit einem Auftragswert von mehr als 5.000,00 Euro sowie öffentliche Dienstleistungsaufträge mit einem Auftragswert von mehr als 3.000,00 Euro.
Hier finden Sie das Formular für die Vergabemeldung (pdf, 45.1 KB).
Wenden Sie sich per E-Mail bitte an SoKoM@wht.bremen.de
Für weitere Informationen zum Vergabeverfahren wenden Sie sich bitte an die zSKS.