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Außenwirtschaftsrecht

Außenwirtschaftsrecht, Zölle, Steuern und andere Vorschriften

Der Außenwirtschaftsverkehr, das heißt der Waren- und Dienstleistungs- sowie der Kapital- und Zahlungsverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten ist grundsätzlich frei. Er unterliegt den Einschränkungen, die sich auf Grund des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung ergeben.
Der Begriff "Außenwirtschaft" umschreibt sämtliche wirtschaftlichen Beziehungen einer nationalen Wirtschaftseinheit zu anderen Staaten. Wie die Außenwirtschaft eines Landes funktioniert, regeln maßgebend dessen eigenes Wirtschaftsverständnis (z.B. Liberalismus) und seine Außenwirtschaftspolitik, die wiederum auf ständige Veränderungen der weltpolitischen Lage reagieren muss.
Außenwirtschaftsrecht regelt insofern umfassend den Wirtschaftsverkehr eines Gebietes mit fremden Staaten unter besonderer Berücksichtigung der eigenen handels-, wirtschafts-, sicherheits- und außenpolitischen Belange. Um diese Belange tatsächlich wirksam schützen zu können, bedarf es staatlicher Eingriffe, die den - an sich freien - Wirtschaftsverkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Zahlungen in notwendigem Maße beschränken.

Hier finden Sie die Verlinkung der Rechtsgrundlagen für

Besondere Gesetze sind bei Handels- und Vermittlungsgeschäften für Rüstungsgüter, Waffen und Munition sowie Dual-Use-Güter und Embargogüter zu beachten, nähere Informationen finden Sie unter folgenden Links

Die klassische Aufgabe des Zolls ist die Abfertigung von Waren im grenzüberschreitenden Verkehr (Drittlandsgrenzen, Flug- und Seehäfen). Dazu sind in den Grenz- und Binnenzollämtern die Beamtinnen und Beamten des Abfertigungsdienstes eingesetzt. Sie entscheiden bei der Warenabfertigung anhand nationaler und internationaler Regelungen, ob eine Ware ein-, aus- oder durchgeführt werden darf. Einschränkungen des Warenverkehrs sind aus handelspolitischen Gründen oder zur Wahrnehmung von Sicherheitsinteressen möglich. Hier finden Sie Informationen zu allen Fragen zum Thema Zölle mit Diensten und Datenbanken.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zentral zuständige Verwaltungs- und Genehmigungsbehörde setzt im Rahmen der politischen Vorgaben der Bundesregierung die Sicherheitsbelange und außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts um.

Das BAFA bietet auch umfangreiche Informationen über Embargos

Kostenloser Info-Service von Germany Trade and Invest - Länder und Märkte, Zölle, Steuern, Recht

Ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer-Inhaber online überprüfen
Ein Service auf der Website des Bundesamtes für Finanzen ermöglicht deutsche Unternehmerinnen und Unternehmern mit eigener Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Namen und Anschrift des Inhabers einer ausländischen USt-IdNr. im Internet zu kontrollieren. Das Bundesamt für Finanzen (BfF) bietet den neuen Service an sieben Tagen in der Woche jeweils von 4.30 bis 23 Uhr auf seiner Website an.