Mit dem Wirtschaftsordnungsrecht legt der Staat die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Tätigkeit fest. Der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation obliegt die Aufgabe, diese Rahmenbedingungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu gestalten und umzusetzen.
In die Zuständigkeit der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation fallen insbesondere folgende Bereiche: