Mit dem Net Zero Industry Act (NZIA, Verordnung zu Netto-Null-Technologien, Verordnung 2024/1735) sollen die Produktionskapazitäten für Netto-Null-Technologien (NNT) in der EU gesteigert werden, um die Energiewende voranzutreiben. Bis 2030 soll die EU mindestens 40 % ihres jährlichen Bedarfs an NNT selbst decken können. So sollen die Klima- und Energieziele der EU für 2030 und das Klimaneutralitätsziel für 2050 erreichbarer werden. Die europäische Wirtschaft soll hierdurch wettbewerbsfähiger werden, hochwertige Jobs sollen entstehen und die Energieabhängigkeit der EU soll reduziert werden.
Auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finden Sie weiterführende Informationen zum NZIA. Dazu gehören Maßnahmen, Anwendungsbereich, zentrale Kontaktstellen, Beschleunigungstäler (Valleys), strategische Projekte sowie Infos zu EU und Bundes-Fördermitteln.
Der NZIA sieht verschiedene Maßnahmen vor, mit denen der Hochlauf der Produktion von NNT gesteigert werden soll:
Die zentrale Kontaktstelle ist eine mögliche Kontaktstelle in Bremen für Projektträger bezüglich der Genehmigungsverfahren für ein Projekt zur Fertigung von NNT, einschließlich eines strategischen Projekts für NNT. Sie kann die Einreichung aller relevanten Unterlagen und Informationen koordinieren und erleichtern und dem Projektträger das Ergebnis der umfassenden Entscheidung mitteilen. Die Genehmigungsverfahren selbst werden von den zuständigen Fachbehörden unter Anwendung der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften durchgeführt. Die zentrale Kontaktstelle ist per E-Mail an NZIA@wht.bremen.de erreichbar.
In den Anwendungsbereich des NZIA fallen sämtliche „Projekte zur Herstellung von Netto-Null-Technologien“. Dazu zählen einerseits neu geplante gewerbliche Anlagen sowie andererseits die Erweiterung oder Umwidmung bereits bestehender Anlagen, um folgende NNT herstellen zu können (Art. 3 Nr. 16 NZIA):
* Nukleartechnologien – mit Ausnahme der Kernfusion im Rahmen des geltenden Rechts – sowie Technologien für Kernspaltungsenergie sind nicht Teil der allgemeinen Struktur der Energieversorgung Deutschlands und werden daher in Deutschland nicht als strategische Projekte anerkannt (Art. 13 Nr. 6 NZIA).
Die für die vorstehenden NNT verwendeten spezifischen Bauteile werden bis 30.03.2025 von der Europäischen Kommission durch einen delegierten Rechtsakt im Anhang des NZIA ergänzt.
Projekte zur Fertigung von NNT können als strategische Projekte anerkannt werden, wenn sie die Kriterien nach Art. 13 Abs. 1 bzw. Abs. 3 NZIA erfüllen und das Antragsverfahren nach Art. 14 NZIA durchlaufen.
Mit der Anerkennung als strategisches Projekt sind verschiedene Vorteile verbunden. Unter anderem wird solchen Vorhaben im Rahmen behördlicher Abwägungsentscheidungen ein „öffentliches Interesse“ zugeschrieben. Darüber hinaus können sie Zugang zu Beratung und Unterstützungsangeboten hinsichtlich möglicher Finanzierungen über die Plattform Netto-Null-Europa erhalten. Strategische Projekte werden zudem auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht und eignen sich ebenfalls als ESG-Reporting-fähiges Investment privater Kapitalgeber:innen.
Das Verfahren zur Anerkennung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst ist der Antrag von dem oder der Antragsteller:in bei der Europäischen Kommission einzureichen. Diese prüft sodann die Vollständigkeit des Antrags und leitet vollständige Unterlagen an die betreffenden Mitgliedstaaten weiter. Auf deutscher Seite koordiniert das BMWK die Weiterleitung an die zuständigen Landesbehörden. Die Bewertung des vollständigen Antrags soll innerhalb eines Monats nach dessen Eingang erfolgen.
Unter den Anwendungsbereich des NZIA fallen zum anderen „Projekte zur Dekarbonisierung energieintensiver Industrien“, d. h. der Bau oder die Umwandlung gewerblicher Anlagen eines energieintensiven Betriebs im Sinne von Art. 17 Abs. 1 lit. a der Richtlinie 2003/96/EG in den Sektoren Stahl, Aluminium, Nichteisenmetalle, Chemikalien, Zement, Kalk, Glas, Keramik, Düngemittel sowie Halbstoffe und Papier, die Teil der NNT-Lieferkette sind und durch die die in CO₂-Äquivalent gemessenen Emissionsraten industrieller Verfahren erheblich und dauerhaft gesenkt werden sollen, soweit dies technisch machbar ist (Art. 3 Nr. 16 i. V. m. Nr. 17 NZIA).
Bei der Wirtschaftsförderung Bremen (WFB) finden Sie Informationen und Unterstützung zu Standortfragen, Unternehmensentwicklung und Fördermöglichkeiten. Die WFB bietet Hilfe bei der Suche nach Gewerbeflächen, Behördenkontakten, Förderprogrammen sowie bei Themen wie Fachkräftesicherung, Im- und Export oder Genehmigungsverfahren.
Die Bremer Aufbau-Bank GmbH ist die Förderbank des Landes Bremen. Bei ihr können Zuschüsse, Kredite, Beteiligungen und Bürgschaften beantragt werden. Sie bietet Programme und Beratung in den Bereichen Gründung, Wirtschaftsförderung, Wohnraumförderung, Krisen-Hilfen, Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS) ist die zentrale Ansprechpartnerin für Unternehmen in Bremerhaven. Sie begleitet Ansiedlungen, Betriebserweiterungen und Innovationsprojekte mit Förderangeboten und Beratungen. Zusätzlich unterstützt die BIS bei der Flächen- und Immobiliensuche sowie bei der regionalen Vernetzung.
Für eine Übersicht über Fördermittel auf Ebene der EU und des Bundes wird auf die NZIA-Webseite des BMWK verwiesen.