Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf gemäß § 33c Gewerbeordnung der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Frau Roba
Tel.: 0421-361 2145
spielhallen@wht.bremen.de
über die oben angegebenen Kontaktdaten sowie Tel.: 0421 36161714
Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Referat 50 Gewerbeangelegenheiten
Katharinenklosterhof 3
28195 Bremen
Montag, Dienstag und Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr