Wer gewerbsmäßig nach § 34c der Gewerbeordnung als
- Immobilienvermittler:in,
- Darlehensvermittler:in,
- Bauträger:in,
- Baubetreuer:in
- oder Wohnimmobilienverwalter:in
tätig sein möchte, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Erlaubnis kann sowohl für eine natürliche Person, als auch für eine juristische Person (Beispiel: GmbH) beantragt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner oder an das Bürgertelefon unter der Tel.: 115.
Herr Kuhn
Tel.: 0421-361 80191
gewerbe@wht.bremen.de
Herr Lawo
Tel.: 0421-361 51381
gewerbe@wht.bremen.de
über die oben angegebenen Kontaktdaten sowie Tel.: 0421 36161714
Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Referat 50 Gewerbeangelegenheiten
Katharinenklosterhof 3
28195 Bremen
Montag, Dienstag und Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr