Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Wer ein Gaststättengewerbe mit dem Ausschank alkoholischer Getränke betreibt, bedarf der Erlaubnis.
Der Gründungsassistent ist ein neues Online-Dienstleistungsangebot.
Sie werden Dialoggeführt durch den Online-Anmeldungsprozess begleitet inklusive der Erlaubniserteilung einer Gaststättenerlaubnis sowie der dazugehörigen gewerberechtlichen Anmeldung, dem Antrag auf Betriebsnummer und der steuerlichen Anmeldung.
Herr Absolon
Tel.: 0421 361 6929
gaststaetten@wht.bremen.de
Herr Hoffmann
Tel.: 0421 361 15072
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über die oben angegebenen Kontaktdaten sowie Tel.: 0421 36161714
Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Referat 50 Gewerbeangelegenheiten
Katharinenklosterhof 3
28195 Bremen
Montag, Dienstag und Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr