Sie sind hier:
  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Gewerbeordnung

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf gemäß § 33c Gewerbeordnung der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Dienstleistungen