Im Dezember 2017 startete Deutschland unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen seine erste Nationale Risikoanalyse im Bereich "Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung". An dieser Nationalen Risikoanalyse waren 35 Behörden aus Bund und Ländern beteiligt.
Die Analyse dient dazu, bestehende sowie zukünftige Risiken bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland zu erkennen und diese zu mindern. Das Risikobewusstsein soll bei allen Akteuren im öffentlichen wie im privatwirtschaftlichen Bereich weiter geschärft und der Informationsaustausch intensiviert werden.
Als größte Risikofelder im Bereich der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung wurden in der Nationalen Risikoanalyse bewertet:
Die Ergebnisse dieser Nationalen Risikoanalyse müssen zukünftig von den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 GwG beim Erstellen ihrer eigenen Risikoanalyse beachtet werden. Sie werden ebenso im Rahmen der Gesetzgebung berücksichtigt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nationale-risikoanalyse.de