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Aufgabenbereiche

Zu den Aufgaben der Abteilung gehört das gewerbliche Ordnungsrecht, das mit der Gewerbeordnung einen Ordnungsrahmen für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten vorgibt. Die gewerberechtlichen Vorschriften dienen dem Schutz der Allgemeinheit und Einzelner vor unzuverlässigen Gewerbetreibenden. Sie tragen damit zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wirtschaftsablaufs und des Verbraucherschutzes bei.

Die Abteilung ist außerdem zuständig für Aufgaben nach dem Geldwäschegesetz und dem Prostituiertenschutzgesetz.

Als kommunale Behörde nimmt sie Aufgaben der Gewerbebehörden wahr, u.a. Gewerbemeldungen, Erlaubnisse für die Ausübung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten und Festsetzungen von Messen und Märkten. Die drei großen Volksfeste Osterwiese, Freimarkt und Weihnachtsmarkt verantwortet die Abteilung als Veranstalterin.