Aufgrund der aktuell geltenden Corona-Warnstufe 4 in der Stadtgemeinde Bremen gilt für Besucher:innen bei Amts- und Behördengängen die 3G-Regelung. Somit muss ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis bereitgehalten werden.
Als Testnachweis gilt entweder ein negatives Schnelltestergebnis aus einem Testzentrum, oder ein negativer PCR-Test. Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. In Ausnahmefällen kann ein Schnelltest unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden. Ausgenommen von der Regel sind Personen, die von der öffentlichen Einrichtung des Landes vorgeladen oder einbestellt werden.
Darüber hinaus gilt für Besucher:innen eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Eine medizinische Mund- Nasenbedeckung ist nicht ausreichend.
Des Weiteren wird auf die Onlineangebote der Gewerbeabteilung hingewiesen, wir bitten Sie aufgrund der Kontaktreduzierung diese Angebote zu nutzen. Eine persönliche Vorsprache ist in den wenigsten Fällen nötig.