Sie möchten den Verkauf von Weihnachtsbäumen auf öffentlichem Grund durchführen? Dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Wenn Sie einen Weihnachtsbaumverkauf auf öffentlichem Grund betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis ist gebührenpflichtig und wird vom Ordnungsamt auf Antrag erteilt, soweit die Erlaubnisvoraussetzungen vorliegen.
Sie müssen eine Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen können.
Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den geforderten Unterlagen an das Ordnungsamt, Referat 10.
Nachdem Sie den Antragt gestellt haben, bewerten wir das Vorhaben gemeinsam mit anderen Behörden. Im Anschluss erhalten Sie einen Bescheid.
Anträge müssen bis zum 30. September beim Ordnungsamt Bremen eingegangen sein.
Keine Angabe
Die detaillierten Kosten können Sie dem PDF "Gebühr für die Sondernutzungserlaubnis " entnehmen. Dies finden Sie unter "Weitere Informationen".
Aktualisiert am 03.07.2024