Wer in Fließgewässern des Landes Bremen fischen möchte, benötigt mindestens den "Stockangelschein".
Zum Angeln
wird der "Stockangelschein" benötigt.
Naturschutz- und Fischschongebiete sind hiervon ausgenommen.
Der Stockangelschein wird von den zuständigen Behörden des jeweiligen Hauptwohnsitzes bei persönlicher Vorsprache ausgestellt.
Der Stockangelschein ist unbefristet gültig.
sofortige Ausstellung, sofern alle Unterlagen vorliegen
32,00 EUR Erstausstellung Stockangelschein
20,00 EUR Ersatz-Stockangelschein (Zweitausfertigung)
Aktualisiert am 19.12.2020