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Stockangelschein beantragen / Bremerhaven

Wer in Fließgewässern des Landes Bremen fischen möchte, benötigt mindestens den "Stockangelschein".

Zum Angeln

  • in der Weser innerhalb der bremischen Landesgrenze
  • in der Kleinen Weser
  • in der Lesum flußaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke
  • in dem tideabhängigem Teil der Geeste 

wird der "Stockangelschein" benötigt.

Naturschutz- und Fischschongebiete sind hiervon ausgenommen.

Der Stockangelschein wird von den zuständigen Behörden des jeweiligen Hauptwohnsitzes bei persönlicher Vorsprache ausgestellt.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Bremerhaven
  • Mindestalter 18 Jahre oder Fischereiprüfung nach § 35 Abs. 1 BremFiG
  • höchstens 2 Stockangeln

Weitere Hinweise

 

Welche Fristen sind zu beachten?

Der Stockangelschein ist unbefristet gültig.

Wie lange dauert die Bearbeitung

sofortige Ausstellung, sofern alle Unterlagen vorliegen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

32,00 EUR Erstausstellung Stockangelschein
20,00 EUR Ersatz-Stockangelschein (Zweitausfertigung)