Gefährliche Hunde müssen in Bremen in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden.
Auf dem eigenen Grundstück können gefährliche Hunde frei laufen. Allerdings muss das Grundstück so gesichert sein, dass die Hunde nicht ausbrechen können.
Hunde, die gefährlich und bissig sind oder Hunde, die in Bremen (für max. 24 Std.) zu Besuch sind und der Rassen Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden angehören, müssen zusätzlich einen Maulkorb tragen.
Die Haltung von Hunden der Rasse Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist in Bremen verboten. Auch der Zuzug aus einem anderen Bundesland ist verboten!
Die Haltung von Hunden der oben aufgeführten Rassen ist nur ausnahmsweise möglich, wenn der Hund aus einem bremischen Tierheim (Bremen o. Bremerhaven) übernommen wird. Der Antrag auf Erlaubnis ist vor der Übernahme des Tieres beim Ordnungsamt zu stellen.
Darüber hinaus sind nach dem Gesetz alle Hunde gefährlich, die eine übersteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust und Schärfe besitzen oder einen Menschen oder ein Tier gebissen haben.
Um einen gefährlichen Hund halten zu dürfen, braucht man eine Erlaubnis. Die Erlaubnis wird nur dann erteilt, wenn der Halter volljährig ist und die erforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde hat:
Listenhunde (sog. Kampfhunde) können nach der Ablegung eines Wesenstestes von der Maulkorbpflicht befreit werden.
ca. 4-6 Wochen
60,00 EUR Ausnahmeerlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes (Listenhund)
50,00 EUR Maulkorbpflichtbefreiung
Aktualisiert am 04.08.2017