Für den vorübergehenden (zeitlich befristeten) Ausschank von alkoholischen Getränken, etwa auf einer Veranstaltung (z.B. Straßenfeste, Märkte, Ausstellungen, Messen) benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis auf Widerruf
Wer ein Gaststättengewerbe mit dem Ausschank alkoholischer Getränke betreibt, bedarf der Erlaubnis.
Für die Durchführung von vorübergehenden, zeitlich befristeten, Veranstaltungen gibt es die Möglichkeit, eine vorübergehende Erlaubnis nach § 2 Abs. 3 BremGastG zu beantragen.
Eine vorübergehende Erlaubnis auf Widerruf zum Ausschank von alkoholischen Getränken ist bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Referat 50 –Gewerbeangelegenheiten-, zu beantragen.
Nach § 2 Abs. 2 S. 1 BremGastG ist die Erlaubnis zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der/die Antragsteller:in die für den Gaststättenbetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt
Bei eingesetzten Sicherheitskräften, Nachweise der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfungen von einer IHK, sowie die persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum). Sollten Sie mit einem Bewachungsunternehmen zusammenarbeiten, ist die ebenfalls mitzuteilen.
Zu beantragen bei der Gewerbebehörde des Wohnsitzes. Bremer Bürger:innen können dies über die Gewerbemeldestelle beantragen (Verlinkung zur Gewerbemeldestelle). Als Empfänger:in muss bei Beantragung die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa -Gewerbeangelegenheiten-, Katharinenklosterhof 3, 28195 Bremen angegeben werden.
Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde), (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen, Meldebehörde).
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
Aufenthaltstitel, wenn der/die Antragsteller:in nicht Angehörige:r eines EU-Landes ist.
Vor Aufnahme des Alkoholausschanks ist bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Referat Gewerbeangelegenheiten eine Erlaubnis zu beantragen. Erst, wenn der Antrag vollständig bei der Behörde vorliegt, kann er bearbeitet werden. Dabei werden alle Angaben dahingehend überprüft, ob sie korrekt und im Rahmen des Gesetzes erlaubnisfähig sind. Außerdem wird die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Antragstellers oder der Antragstellerin überprüft. Bei Abschluss der Antragsbearbeitung werden Sie unaufgefordert über das Ergebnis informiert.
Sollten Sie beabsichtigen lediglich unentgeltliche Kostproben anzubieten, benötigen Sie hierfür keine vorübergehende Gaststättenerlaubnis.
3 Wochen sind für die Bearbeitung Ihres Antrags einzuplanen.
53,00 EUR
Aktualisiert am 11.02.2025