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Erlaubnis zum Steigenlassen von Kinderballonen in der Nähe von Flugplätzen beantragen

Wenn Sie im Umkreis von 1,5 km um einen Flugplatz im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) Kinderballone aufsteigen lassen möchten, brauchen Sie eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde.

Die Luftfahrtbehörde Bremen ist die zuständige Stelle für die Erteilung von Erlaubnissen zum Steigenlassen von Kinderballonen, sofern der Aufstiegsort im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) liegt und ein Flugplatz im Umkreis von 1,5km vorhanden ist.

Als Flugplätze im Land Bremen gelten:

  • Verkehrsflughafen Bremen
  • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen-Mitte,
  • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen Links der Weser,
  • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen-Nord,
  • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremerhaven Reinkenheide 

Wenn Sie innerhalb der sogenannten Kontrollzone um den Flughafen Bremen Kinderballone aufsteigen lassen wollen, benötigen Sie zusätzlich eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS), auch wenn Sie außerhalb der 1,5 km zu einem Flugplatz sind. Die Kontrollzone erstreckt sich nahezu über das gesamte Innenstadtgebiet von Bremen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der DFS.

Auch wenn Sie egal an welchem Ort mehr als 500 Ballone aufsteigen lassen wollen, brauchen Sie eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS). Auch hierzu finden Sie weitere Informationen auf der Internetseite der DFS.

Wenn der geplante Aufstiegsort in Niedersachsen liegt, müssen Sie sich an die Niedersächsische Luftfahrtbehörde in Oldenburg wenden, um eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch, wenn Flugplätze betroffen sind, die in Bremen liegen, der Aufstiegsort jedoch in Niedersachsen.

Achtung: Der Aufstieg von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten (§2 der Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit).

Voraussetzungen

Der Aufstiegsort befindet sich innerhalb einer Entfernung von 1,5 Kilometer von Flugplätzen.

Die Ballone müssen folgende Merkmale aufweisen, um genehmigt werden zu können:

  • Die Kinderballone sind nicht mit brennbarem Gas gefüllt.
  • Die Kinderballone werden nicht gebündelt.
  • Es sind keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter, lichtemittierende Dioden (LED) o.Ä.) an oder in den Kinderballonen befestigt.
  • Sie lassen max. 500 Kinderballone aufsteigen.

Nutzen Sie bitte den Antrag Luftraumsondernutzung. Bitte reichen Sie den Antrag und die Unterlagen vorzugsweise per E-Mail an (ops@haefen.bremen.de) ein.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Der Aufstieg von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten (§2 der Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit).
Unter Umständen ist zusätzlich eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) erforderlich.

Welche Fristen sind zu beachten?

Wir empfehlen grundsätzlich eine Frist von 4 Wochen vor dem geplanten Einsatz zur Beantragung einzuhalten.

Wie lange dauert die Bearbeitung

Im Regelfall 1 Woche

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

60,00 EUR 60,00 EUR für gewerbliche Nutzung. Für private Antragssteller:innen wird keine Gebühr erhoben.

Weitere Dienstleister

Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
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