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Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Um Spielgeräte, die eine Gewinnmöglichkeit bieten, aufstellen zu dürfen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis.

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen will, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, bedarf eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung.

Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist. Sie kann mit Auflagen, auch im Hinblick auf den Aufstellungsort, verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohnerinnen und Bewohner des jeweiligen Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes erforderlich ist. Zum selben Zweck ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Aufstellers bzw. der Aufstellerin voraus.

Wer in der Stadtgemeinde Bremen gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will, muss vor Aufnahme des Betriebes eine entsprechende Erlaubnis bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Referat Gewerbeangelegenheiten beantragen. Erst wenn der Antrag vollständig bei der zuständigen Stelle eingegangen ist, kann mit der Antragsbearbeitung begonnen werden. Planen sie bitte eine Vorlaufzeit bis zur Erteilung der Erlaubnis von 8-12 Wochen ein.

Allen AntragstellerInnen wird empfohlen, sich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen. Eine Terminvereinbarung ist nach Absprache auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglich.

Weitere Hinweise

Um Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen zu dürfen, bedarf es neben der personenbezogenen Erlaubnis auch einer Geeignetheitsbestätigung für den Aufstellort.

Welche Fristen sind zu beachten?

Eine Aufstellerlaubnis muss bei Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit vorliegen.

Wie lange dauert die Bearbeitung

12 Wochen sind für die Antragsbearbeitung einzuplanen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die Erlaubnisgebühr wird abhängig vom Umfang zwischen 632,00 und 1.897,00 Euro festgesetzt werden.