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Bestätigung des Aufstellorts von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Um Spielgeräte, die eine Gewinnmöglichkeit bieten, aufstellen zu dürfen, muss die Geeignetheit des Aufstellorts festgestellt werden.

Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

Voraussetzungen

Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Vor Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Referat Gewerbeangelegenheiten für den Aufstellort eine Geeignetheitsbestätigung zu beantragen. Erst, wenn der Antrag vollständig bei der Behörde vorliegt, kann er bearbeitet werden. Dabei werden alle Angaben dahingehend überprüft, ob sie korrekt und im Rahmen des Gesetzes erlaubnisfähig sind. Diese Prüfung kann bis zu 4 Wochen dauern.

Allen Antragstellern und Antragstellerinnen wird empfohlen, sich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen. Ein Gesprächstermin ist nach Absprache auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglich.

Weitere Hinweise

Um Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen zu dürfen, bedarf es neben der Geeignetheitsbestätigung für den Aufstellort auch einer personenbezogenen Erlaubnis. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Welche Fristen sind zu beachten?

Eine Geeignetheitsbestätigung muss bei Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit vorliegen.

Wie lange dauert die Bearbeitung

4 Wochen sind für die Antragsbearbeitung einzuplanen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die Bestätigungsgebühr wird je nach Umfang zwischen 332,00 und 768,00 Euro festgesetzt.
Nachkontrollen, die wegen Beanstandungen oder fehlerhaften Angaben bei Antragsstellung erforderlich werden, werden mit einer Gebühr von 110,00 Euro belastet.