Auf Grundlage von § 10 Absatz 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz i.V.m. § 1 Absatz 1 Bremisches Verwaltungszustellungsgesetz wurde diese Internetpräsenz wie am 20. Februar 2020 im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen verkündet für den Fall einer öffentlichen Zustellung der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation allgemein bestimmt.