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Erlaubnis zum Aufstieg von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Flugplätzen oder über 300 Meter Aufstiegshöhe beantragen

Die Luftfahrtbehörde ist, neben dem Gewerbeaufsichtsamt, die zuständige Stelle für die Erteilung von Erlaubnissen zum Abbrennen von Feuerwerken, sofern der Aufstiegsort im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) liegt und ein Flugplatz im Umkreis von 1,5km vorhanden ist.

Die Luftfahrtbehörde ist, neben dem Gewerbeaufsichtsamt, die zuständige Stelle für die Erteilung von Erlaubnissen zum Aufstieg von Feuerwerkskörpern, sofern der Aufstiegsort im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) liegt und ein Flugplatz im Umkreis von 1,5km vorhanden ist.

Als Flugplätze im Land Bremen gelten:

  • Verkehrsflughafen Bremen
  • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen-Mitte,
  • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen Links der Weser,
  • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen-Nord,
  • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremerhaven Reinkenheide 

Zudem wird immer eine Erlaubnis benötigt, wenn die Aufstiegshöhe der Feuerwerkskörper mehr als 300 Meter beträgt, unabhängig vom Aufstiegsort.

Wenn der geplante Aufstiegsort in Niedersachsen liegt, müssen Sie sich an die Niedersächsische Luftfahrtbehörde in Oldenburg wenden, um eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch, wenn Flugplätze betroffen sind, die in Bremen liegen, der Aufstiegsort jedoch in Niedersachsen ist.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Genehmigung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

Nutzen Sie bitte den Antrag Luftraumsondernutzung. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen vorzugsweise per E-Mail an (ops@haefen.brmen.de) ein:

  • Antrag Luftraumsondernutzung
  • Genehmigung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

Ohne eine Genehmigung der Gewerbeaufsicht erhalten Sie auch von uns keine Erlaubnis.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Bitte beachten Sie, dass Sie vorher eine Genehmigung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen beantragen und bei uns einreichen. Ohne diese Genehmigung werden wir keine luftverkehrsrechtliche Aufstiegserlaubnis erteilen.

Welche Fristen sind zu beachten?

Wir empfehlen grundsätzlich eine Frist von 4 Wochen vor dem geplanten Einsatz zur Beantragung einzuhalten.

Wie lange dauert die Bearbeitung

2 Wochen Im Regelfall 2 Wochen. Rechnen Sie bitte mit einer längeren Bearbeitungsdauer, wenn der Aufstieg in der Nähe vom Flughafen Bremen erfolgen soll.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

60,00 EUR 60,00 EUR für gewerbliche Nutzung. Für private Antragssteller:innen wird keine Gebühr erhoben.

Weitere Dienstleister

Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
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